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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 – Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf jedes Angebot des Unternehmers und auf jede zustande gekommene im Fernabsatz geschlossene Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem Konsumenten Anwendung.
  2. Bevor die im Fernabsatz geschlossene Vereinbarung geschlossen wird, wird der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Konsumenten zur Verfügung gestellt. Falls dies berechtigterweise nicht möglich ist, soll – bevor die im Fernabsatz geschlossene Vereinbarung geschlossen wird - angegeben werden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sich bei dem Unternehmer zur Einsicht befinden und sie auf Bitte des Konsumenten so schnell wie möglich kostenlos zugesandt werden.
  3. Falls die im Fernabsatz geschlossene Vereinbarung elektronisch geschlossen wird, kann in Abweichung vom vorherigen Absatz und bevor die im Fernabsatz geschlossene Vereinbarung geschlossen wird, der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Konsumenten über den elektronischen Weg zur Verfügung gestellt werden und zwar derart, das dieser vom Konsumenten auf einfache Art und Weise auf einem langlebigen Datenträger gespeichert werden kann. Falls dies berechtigterweise nicht möglich ist, soll - bevor die im Fernabsatz geschlossene Vereinbarung geschlossen wird - angegeben werden, wo von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen über den elektronischen Weg Kenntnis genommen werden kann und dass sie auf Bitte des Konsumenten über den elektronischen Weg oder auf andere Weise kostenlos zugesandt werden sollen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen über den elektronischen Weg werden dem Konsumenten mittels eines Links aufgezeigt. Der Konsument kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bequem lesen und ist verpflichtet, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Ankauf zuzustimmen.
  4. Für den Fall, dass neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls spezielle Produkt- oder Dienstleistungsbedingungen Anwendung finden, finden der zweite und dritte Absatz übereinstimmende Anwendung und der Konsument kann sich für den Fall, dass widersprüchliche Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegen, stets auf die anwendbare Bestimmung berufen, die für ihn am günstigsten ist.


Artikel 2 - Das Angebot

  1. Falls ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder unter Bedingungen erfolgt, wird dies nachdrücklich im Angebot angegeben.
  2. Das Angebot beinhaltet eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, um eine gute Beurteilung des Angebots durch den Konsumenten möglich zu machen. Wenn der Unternehmer Abbildungen verwendet, sind diese eine wahrheitsgetreue Wiedergabe der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler im Angebot binden den Unternehmer nicht.
  3. Jedes Angebot beinhaltet solche Informationen, dass es für den Konsumenten deutlich ist, was die Rechte und Pflichten sind, die mit der Annahme des Angebots verbunden sind. Dies betrifft insbesondere:
    o den Preis inklusive Steuern;
    o die eventuellen Kosten für die Ablieferung;
    o die Art und Weise auf die die Vereinbarung zustande kommen soll und welche Handlungen dafür nötig sind;
    o das alsdann nicht Anwendung findende Recht des Widerrufs;
    o die Art & Weise der Zahlung, Ablieferung oder Ausführung der Vereinbarung;
    o der Termin für die Annahme des Angebots, alswohl die Frist, in der die abgegebenen Preisangaben als verbindlich zu betrachten sind;
    o die Höhe des Tarifs für die Kommunikation auf Entfernung, falls die Kosten für die Nutzung der Technik für die Kommunikation auf Entfernung nach einer anderen Grundlage, wie der Basistarif berechnet werden;
    o Falls die Vereinbarung nach dem Zustandekommen archiviert wird, auf welche Weise diese sodann für den Konsumenten nachzuschlagen ist;
    o die Art & Weise, wie der Konsument - vor dem Schließen der Vereinbarung - über von ihm nicht gewollte Handlungen informiert werden kann, als auch die Art & Weise wie er dies beheben kann, bevor die Vereinbarung zustande kommt;
    o die Verhaltenskodexe, denen der Unternehmer sich unterworfen hat und die Art & Weise, wie der Konsument diese Verhaltenskodexe über den elektronischen Weg nachschlagen kann; sowie
    o die Mindestdauer der im Fernabsatz geschlossenen Vereinbarung, im Falle einer Vereinbarung, die sich auf fortdauernde oder periodische Ablieferung von Produkten oder Dienstleistungen erstreckt.


Artikel 3 - Die Vereinbarung

  1. Die Vereinbarung kommt - unter Vorbehalt der Bestimmungen in Absatz 4 – zu dem Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch den Konsumenten und der Erfüllung der daran geknüpften Bedingungen zustande.
  2. Falls der Konsument das Angebot über den elektronischen Weg angenommen hat, bestätigt der Unternehmer unverzüglich über den elektronischen Weg den Erhalt der Annahme des Angebots. Solange der Erhalt dieser Annahme nicht bestätigt ist, kann der Konsument die Vereinbarung auflösen.
  3. Falls die Vereinbarung elektronisch zustande kommt, trifft der Unternehmer geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung des elektronischen Übertrags von Daten und er sorgt für eine sichere Web-Umgebung. Falls der Konsument elektronisch zahlen kann, wird der Unternehmer dazu passende Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigen.
  4. Der Unternehmer kann sich – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – dazu informieren, ob der Konsument seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann, sowie auch alle die Tatsachen und Faktoren die von Belang für ein verantwortungsbewusstes Eingehen der Vereinbarung im Fernabsatz sind. Falls der Unternehmer aufgrund dieser Untersuchung gute Gründe hat, die Vereinbarung nicht einzugehen, ist er berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage begründet zu verweigern oder besondere Bedingungen an die Ausführung zu knüpfen.
  5. Der Unternehmer soll bei dem Produkt oder der Dienstleistung dem Konsumenten die folgenden Informationen, auf solche Weise schriftlich zukommen lassen, dass diese vom Konsumenten auf eine zugängliche Art & Weise auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden können:
    o a. die Besucheranschrift der Niederlassung des Unternehmers, wohin sich der Konsument mit Klagen wenden kann;
    o b. die Bedingungen, worunter - und die Art & Weise wie - der Konsument vom Recht des Widerrufs Gebrauch machen kann, alswohl eine deutliche Meldung bezüglich des Ausgeschlossenseins vom Widerrufsrecht;
    o c. die Informationen über bestehenden Kundendienst nach Ankauf und Garantien;
    o d. die in Artikel 4, Absatz 3, dieser Bedingungen aufgenommenen Daten, es sei denn dass der Unternehmer alle diese Daten dem Konsumenten für die Ausführung der Vereinbarung ausgehändigt hat;
    o e. die Vorschriften für die Beendigung der Vereinbarung, falls die Vereinbarung eine Dauer von mehr als einem Jahr hat oder von unbestimmter Dauer ist.
  6. Falls der Unternehmer sich zur Lieferung einer Serie von Produkten oder Dienstleistungen verpflichtet hat, findet die Bestimmung im vorherigen Absatz nur auf die erste Lieferung Anwendung.


Artikel 4 – Widerrufsrecht bei Lieferung von Produkten

Beim Ankauf von Produkten hat der Konsument die Möglichkeit die Vereinbarung während 7 Tagen ohne Angabe von Gründen zu lösen.

  1. Dieser Termin tritt am Tag nach Erhalt des Produkts durch den Konsumenten oder im Namen des Konsumenten in Kraft.
  2. Während dieses Termins soll der Konsument sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er soll das Produkt nur in dem Maße auspacken oder verwenden, insofern das nötig ist, um es beurteilen zu können, oder er das Produkt zu behalten wünscht. Falls er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, soll er das Produkt mit allem gelieferten Zubehör und – falls berechtigterweise möglich – im Originalzustand und in -verpackung an den Unternehmer zurücksenden.


Artikel 5 - Kosten im Falle von Widerruf

  1. Falls der Konsument von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, gehen höchstens die Kosten für die Rücksendung zu seinen Lasten.
  2. Falls der Konsument einen Betrag bezahlt hat, wird der Unternehmer diesen Betrag so schnell wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der Rücksendung oder nach dem Widerruf, zurückbezahlen.


Artikel 6 – Ausschluss des Widerrufrechts

  1. Falls der Konsument nicht über ein Widerrufsrecht verfügt, kann dieses durch den Unternehmer nur ausgeschlossen werden, falls der Unternehmer dies deutlich in dem Angebot, wenigstens fristgemäß vor dem Schließen der Vereinbarung, angegeben hat.
  2. Ausschluss des Widerrufsrechts ist nur möglich für Produkte:
    o a. die von dem Unternehmer in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Konsumenten zustande gebracht wurden;
    o b. die deutlich von persönlicher Art sind;
    o c. die aufgrund ihrer Art nicht zurückgesandt werden können;
    o d. die schnell verderben oder veralten können;
    o e. deren Preis an Schwankungen auf dem Finanzmarkt gebunden ist, worauf der Unternehmer keinen Einfluss hat;
  3. Der Ausschluss des Widerrufrechts ist nur möglich für Dienstleistungen:
    o a. betreffend Unterkünfte, Transport, Restaurantsbetrieb oder Freizeitgestaltung, die an einem bestimmten Datum oder während eines bestimmten Zeitraums zu verrichten sind;
    o b. mit deren Lieferung mit ausdrücklicher Zustimmung des Konsumenten begonnen wurde, bevor die Überlegungsfrist verstrichen ist;


Artikel 7 - Der Preis

  1. Während der im Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer werden die Preise für die angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen nicht erhöht, ausgenommen Preisänderungen als Folge von Veränderungen bei den MwSt.-Tarifen.
  2. In Abweichung vom vorherigen Absatz kann der Unternehmer Produkte oder Dienstleistungen, deren Preise an Schwankungen auf dem Finanzmarkt gebunden sind, und worauf der Unternehmer keinen Einfluss hat, mit variablen Preisen anbieten. Diese Gebundenheit an Schwankungen und die Tatsache, dass eventuell abgegebene Preise Richtpreise sind, werden im Angebot angegeben.
  3. Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach dem Zustandekommen der Vereinbarung sind nur zulässig, falls sie die Folge von gesetzlichen Regelungen oder Bestimmungen sind.
  4. Preiserhöhungen ab 3 Monaten nach dem Zustandekommen der Vereinbarung sind nur zulässig, falls der Unternehmer dieses ausbedungen hat, und:
    o a. diese die Folge von gesetzlichen Regelungen oder Bestimmungen sind; oder
    o b. der Konsument die Befugnis hat, die Vereinbarung zu dem Tag, an dem die Preiserhöhung eingeht, zu kündigen.
  5. Die in dem Angebot von Produkten oder Dienstleistungen genannten Preise verstehen sich inklusive MwSt.


Artikel 8 - Konformität und Garantie

  1. Der Unternehmer steht dafür gerade, dass die Produkte und/oder Dienstleistungen die Vereinbarung, die im Angebot angegebenen Spezifikationen, die berechtigten Anforderungen an Deutlichkeit und/oder Brauchbarkeit und die zum Datum des Zustandekommens der Vereinbarung bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder Behördenvorschriften, erfüllen.
  2. Eine vom Unternehmer, Hersteller oder Importeur als Garantie angebotene Regelung schmälert nichts an den Rechten und Forderungen, die der Konsument bezüglich eines Mangels bei der Einhaltung der Verpflichtungen des Unternehmers aufgrund des Gesetzes und/oder der Vereinbarung im Fernabsatz gegen den Unternehmer geltend machen kann.
    - Unter Berücksichtigung der Bestimmungen in diesem Artikel steht der Verkäufer dafür ein, dass die von ihm gelieferten Gegenstände frei von Fabrikations- oder Materialfehlern sind. Der Verkäufer hat die Wahl, die mangelhaften Gegenstände zu ersetzen, zu reparieren, alswohl gegen Kreditierung des Käufers zurückzunehmen.
    - Der Garantietermin beläuft sich auf 1 Monat und tritt am Tag der Lieferung an den Käufer in Kraft.
    - Mit Bezug auf die vom Verkäufer durchzuführenden Reparatur- und Montagetätigkeiten garantiert der Verkäufer, dass die diesbezüglichen Tätigkeiten nach bestem Vermögen durchgeführt werden.
    - Ansprüche des Käufers aufgrund dieses Artikels sind nur nach Einlieferung der Originalrechnung gültig und lassen seine Bezahlungsverpflichtungen gegen Verkäufer unberührt.
    - Die Versendung von Gegenständen hinsichtlich darauf, dass dafür die Garantie in Anspruch genommen wird, findet auf Rechnung und Risiko des Käufers statt und nach einer vorhergehenden Absprache mit dem Verkäufer.
    - Außerhalb der Garantie liegen in jedem Fall:
    - Mängel, die auftreten und die alswohl ganz oder teilweise die Folge sind von:
    - der Nichtberücksichtung der Nutzungs- und Montagevorschriften bzw. nicht sorgfältiger Nutzung;
    - normalem Verschleiß;
    - Reparatur oder anderen Tätigkeiten an den Gegenständen, die durch Dritte, der Käufer darin eingeschlossen, verrichtet werden;
    - einer Nutzung für andere als normale Nutzungszwecke; und
    - der Nutzung in einer aggressiven Umgebung;
    - jedem, von außen herrührenden, Unheil;.... etc.
    - Beschädigungen des Äußeren.
    - Falls der Käufer irgendeine Verpflichtung nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgemäß erfüllt, die sich aus der/den mit dem Verkäufer geschlossenen Vereinbarung(en) ergibt/ergeben, dann ist der Verkäufer nicht gehalten, die Garantie zu gewähren.


Artikel 9 - Lieferung und Ausführung

  1. Der Unternehmer wird bei der Inempfangnahme und bei der Ausführung von Bestellungen von Produkten und bei der Beurteilung von Anfragen zur Vergabe von Dienstleistungen die größtmögliche Sorgfalt an den Tag legen.
  2. Als Ort der Lieferung gilt die Adresse, die der Konsument dem Betrieb bekannt gegeben hat.
  3. Unter Berücksichtigung von dem, was hierüber in Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben ist, soll der Betrieb akzeptierte Bestellungen mit geeigneter Eile doch spätestens innerhalb von 30 Tagen ausführen, es sei denn, dass ein längerer Liefertermin abgesprochen werden. Falls die Zustellung Verzögerung erfährt, oder falls eine Bestellung alswohl nicht oder nur teilweise ausgeführt werden kann, erhält der Konsument Nachricht hierüber, und zwar spätestens in einem Monat, nachdem er die Bestellung aufgegeben hat. Der Konsument hat in dem Falle das Recht, die Vereinbarung ohne Kosten aufzulösen und ein Recht auf eventuelle Schadensvergütung.
  4. Im Falle der Auflösung - konform mit dem vorherigen Absatz - soll der Unternehmer den Betrag, den der Konsument bezahlt hat, so schnell wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Auflösung zurückzahlen.
  5. Falls die Lieferung eines bestellten Produkts unmöglich zu sein scheint, soll der Unternehmer sich anstrengen, einen zu ersetzenden Artikel zur Verfügung zu stellen. Spätestens bei der Zustellung soll auf deutliche und begreifliche Weise angegeben werden, dass ein zu ersetzender Artikel geliefert wird. Bei zu ersetzenden Artikeln kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Unternehmers.
  6. Das Risiko von Beschädigung und/oder Vermissen der Produkte liegt - bis zum Zeitpunkt der Zustellung an den Konsumenten -beim Unternehmer, es sei denn dass es ausdrücklich anders vereinbart wurde.


Artikel 10 - Dauertransaktionen

  1. Der Konsument kann eine Vereinbarung, die für unbestimmte Zeit geschlossen wurde, jederzeit kündigen, und zwar unter Berücksichtigung der dazu vereinbarten Kündigungsregeln und einem Kündigungstermin von höchstens einem Monat.
  2. Eine Vereinbarung, die für eine bestimmte Zeit geschlossen wurde, hat eine Laufzeit von maximal zwei Jahren. Falls es vereinbart wurde, dass bei Stillschweigen des Konsumenten die Vereinbarung im Fernabsatz verlängert werden soll, soll die Vereinbarung als Vereinbarung auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden und der Kündigungstermin soll nach Fortsetzung der Vereinbarung maximal einen Monat betragen.


Artikel 11 - Bezahlung

  1. Insofern nicht später vereinbart wurde, müssen die vom Konsumenten geschuldeten Beträge innerhalb von vierzehn Tagen nach Zustellung der Ware beglichen werden, oder im Fall von einer Vereinbarung zur Vergabe einer Dienstleistung innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der diese Vereinbarung betreffenden Bescheide.
  2. Der Konsument hat die Pflicht, Unrichtigkeiten in ausgehändigten oder angegebenen Zahlungsdaten unverzüglich an den Unternehmer zu melden.
  3. Im Falle von Nichtzahlung des Konsumenten hat der Unternehmer, vorbehaltlich gesetzlicher Beschränkungen, das Recht, die vorab dem Konsumenten bekanntgegebenen, berechtigten Kosten in Rechnung zu bringen.


Artikel 12 - Klage-/Mängelrügenregelung

  1. Der Unternehmer verfügt über ein ausreichend bekannt gemachtes Procedere (Verfahrensart) für Mängelrügen und behandelt die Mängelrüge in Übereinstimmung mit diesem Procedere für Mängelrügen.
  2. Mängelrügen über die Ausführung der Vereinbarung müssen innerhalb eines geeigneten Zeitraums vollständig und deutlich - zur Vorlage beim Unternehmer - beschrieben werden, nachdem der Konsument die Mängel festgestellt hat.
  3. Beim Unternehmer vorgelegte Mängelrügen werden innerhalb eines Termins von 14 Tagen, gerechnet ab Datum des Erhalts, beantwortet. Wenn eine Mängelrüge eine vorhersehbar längere Verarbeitungszeit beansprucht, wird vom Unternehmer innerhalb des Termins von 14 Tagen geantwortet und zwar mit einer Benachrichtigung über den Erhalt und einer Angabe, zu wann der Konsument eine ausführlichere Antwort erwarten kann.
  4. Eine Mängelrüge über ein Produkt, eine Dienstleistung oder den Kundendienst des Unternehmers kann gleichermaßen über ein Mängelrügenformular auf der Konsumentenseite der Webseite der Niederländischen Organisation für Wohnzimmergeschäfte eingereicht werden.
    Die Mängelrüge wird dann sowohl zum betreffenden Unternehmer als auch zu der Niederländischen Organisation für Wohnzimmergeschäfte gesandt.
  5. Falls die Mängelrüge nicht in gemeinsamer Absprache eliminiert werden kann, entsteht ein Streitfall, der für die Regelung von Rechtsstreitigkeiten geeignet ist.


Artikel 13 - Rechtsstreitigkeiten

  1. Auf Vereinbarungen zwischen dem Unternehmer und dem Konsumenten, worauf diese Allgemeinen Bedingungen Bezug haben, findet ausschließlich das Niederländische Recht Anwendung.
  2. Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Konsumenten und dem Unternehmer über das Zustandekommen oder die Ausführung von Vereinbarungen mit Bezug auf von diesem Unternehmer zu liefernden oder gelieferte Produkte und Dienstleistungen, können, unter Berücksichtung der Bestimmungen hiernach, sowohl durch den Konsumenten als auch den Unternehmer der Kommission für Rechtsstreitigkeiten bei Wohnzimmergeschäften, Postbus 90600, 2509 LP in Den Haag (www.sgc.nl) vorgelegt werden.
  3. Eine Rechtsstreitigkeit wird von der Kommission für Rechtsstreitigkeiten nur in Behandlung genommen, wenn der Konsument seine Mängelrüge zunächst dem Unternehmer innerhalb eines geeigneten Zeitraums vorgelegt hat.
  4. Spätestens drei Monate nachdem die Rechtsstreitigkeit entstanden ist, muss die Rechtsstreitigkeit schriftlich bei der Kommission für Rechtsstreitigkeiten anhängig gemacht werden.
  5. Wenn der Konsument eine Rechtsstreitigkeit der Kommission für Rechtsstreitigkeiten vorlegen will, ist der Unternehmer an diese Wahl gebunden. Wenn der Unternehmer das machen will, soll der Konsument sich innerhalb von fünf Wochen nach einer dazu vom Unternehmer schriftlich erstellten Bitte schriftlich dazu äußern müssen oder dass er solches auch wünscht, alswohl dass er die Rechtsstreitigkeit von dem dazu befugten Richter behandeln lassen will. Vernimmt der Unternehmer die Wahl des Konsumenten nicht innerhalb des Termins von fünf Wochen, dann ist der Unternehmer berechtigt, die Rechtsstreitigkeit dem befugten Richter vorzulegen.
  6. Die Kommission für Rechtsstreitigkeiten erstellt Gutachten zu den Bedingungen, wie diese in den Statuten der Kommission für Rechtsstreitigkeiten festgelegt sind. Die Beschlüsse der Kommission für Rechtsstreitigkeiten geschehen auf dem Weg einer bindenden Empfehlung.
  7. Die Kommission für Rechtsstreitigkeiten wird eine Rechtsstreitigkeit nicht behandeln oder die Behandlung einstellen, falls dem Unternehmer Zahlungsvergleich gewährt wird, dieser in Zahlungsunfähigkeit gerät oder seine Betriebsaktivitäten faktisch beendet hat, bevor eine Rechtsstreitigkeit von der Kommission beim Termin behandelt wurde, und ein abschließendes Urteil wird aufgezeigt.
  8. Falls neben der Kommission für Rechtsstreitigkeiten bei Wohnzimmergeschäften eine andere anerkannte oder bei der “Stichting Geschillencommissies voor Consumentenzaken (SGC)” (Kommission für Rechtsstreitigkeiten für Konsumentenangelegenheiten) oder dem “Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (Kifid)” (Mängelrügen-Institut für Finanzielle Dienstleistung) angeschlossene Kommission für Rechtsstreitigkeiten befugt ist, ist für Rechtsstreitigkeiten, die hauptsächlich die Verkaufs- oder Dienstleistungsmethode im Fernabsatz betreffen, die Kommission für Rechtsstreitigkeiten für Wohnzimmergeschäfte bei Ausschluss befugt. Für alle restlichen Rechtsstreitigkeiten die andere, anerkannte, bei SGC oder Kifid angeschlossene Kommission für Rechtsstreitigkeiten.


Artikel 14 – Branchengarantie

Die Niederländische Organisation für Wohnzimmergeschäfte soll, mit geeigneter Eile, die Verpflichtungen des Unternehmers gegenüber dem Konsumenten, bezüglich einer ihm von der Kommission für Rechtsstreitigkeiten für Wohnzimmergeschäfte auferlegten, bindenden Empfehlung, übernehmen, falls dieser Unternehmer seinen Verpflichtungen innerhalb des dafür in der bindenden Empfehlung gestellten Termin nicht nachgekommen ist. Die Übernahme von Verpflichtungen des Unternehmers durch die Niederländische Organisation für Wohnzimmergeschäfte wird ausgesetzt, falls und insofern, dass die bindende Empfehlung innerhalb von zwei Monaten nach Datum davon in Übereinstimmung mit den Statuten der Kommission für Rechtsstreitigkeiten dem Richter zur Überprüfung vorgelegt wird, und verfällt durch das rechtskräftig gewordene Urteil, wobei der Richter die bindende Empfehlung für unverbindend erklärt hat.

  1. Für die Anwendung dieser Garantie ist es erforderlich, dass der Konsument einen schriftlichen Einspruch bei der Niederländischen Organisation für Wohnzimmergeschäfte hierauf erhebt und dass er seine Forderung an den Unternehmer an die Niederländische Organisation für Wohnzimmergeschäfte überträgt.


Artikel 15 - Ergänzende oder abweichende Bestimmungen

Ergänzende, alswohl von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen dürfen nicht zum Nachteil des Konsumenten sein und müssen schriftlich festgelegt werden, alswohl auf solche Weise, dass dies vom Konsumenten auf eine zugängliche Art auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann.

Artikel 16 - Identität des Unternehmers

Identität des Unternehmers

Kontaktinformation.

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Handelnd unter den Namen: Michel’s import export BV.     
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